Eingruppierung Bibliotheksbeschäftigte seit 01.01.2020
1. Überblick über die allgemeinen Änderungen
–> neue Fallgruppen in den Entgeltgruppen 4, 5, 9b und 10
–> Beschäftigte aus EG 9b Fallgruppen 2 und 3 können bis EG 12 eingruppiert werden
–> Verringerungen von Anforderungen
Unterschiede zum allgemeinen Verwaltungsdienst sind abgeschafft!
–> Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung erfolgen nach dem bisherigen Verfahren (§ 17 IV TV-L) mit neuen Garantiebeträgen (100/180 €, gedeckelt auf „stufengleiche“ Höhergruppierung)
–> erwartete Mehrkosten durch Höhergruppierungen werden kompensiert durch das Einfrieren der Jahressonderzahlung für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Stand von 2018