Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und der immerwährende Streit um befristete Arbeitsverträge an deutschen Hochschulen
Befristung von Arbeitsverträgen für wissenschaftliche Hilfstätigkeiten Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ermöglicht – im Gegensatz zum Teilzeitbefristungsgesetz – die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Hilfskraft für die Dauer von bis zu 6 Jahren ohne konkreten Sachgrund. Und genau hier klagen befristet Beschäftigte über die damit einhergehende fehlende Planungssicherheit für sich und ihre Familien. Deshalb wird über befristete […]